1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) ermittelt gegen A.________ wegen Betrugs. Am 26. Februar 2018 verfügte sie die Beschlagnahme des Fahrzeugs Audi A7 Sportback, mit welchem A.________ in die Schweiz eingereist war. Sie hielt dazu fest, dass die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs zwar auf C.________ laute, jedoch die Gesamtumstände ergeben würden, dass die Eigentümerschaft bei A.________ liege. Gegen die Beschlagnahmeverfügung reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.__