8.7 Somit ist die Beschwerde insoweit gutzuheissen, als die Staatsanwaltschaft mit Einstellungsverfügung vom 6. März 2018 das sichergestellte Mobiltelefon «Samsung» sowie das Navi «Tom Tom» dem Beschuldigten zuwies. Die beiden Geräte sind der Beschwerdeführerin herauszugeben. Betreffend den Laptop «Acer Aspire 8712» ist die Beschwerde abzuweisen.