Jedoch bat er im Laufe des Verfahrens um Herausgabe des Laptops, da es sich hierbei um sein Arbeitsgerät handeln würde. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft mangels anderweitigen Eingaben bezüglich des Laptops «Acer Aspire» auf die Eigentumsvermutung abstellte und diesen, respektive die hierfür bezahlte Kaution von CHF 1‘000.00, dem Beschuldigten zusprach. 8.7 Somit ist die Beschwerde insoweit gutzuheissen, als die Staatsanwaltschaft mit Einstellungsverfügung vom 6. März 2018 das sichergestellte Mobiltelefon «Samsung» sowie das Navi «Tom Tom» dem Beschuldigten zuwies.