Später liess er durch seinen Anwalt verlauten, der Laptop sei sein tägliches Arbeitsgerät, auf dem wichtige Daten wie Steuererklärung, Ausbildungsunterlagen seiner Kinder etc. gespeichert seien (pag. 306). In seiner Stellungahme zum geplanten Abschluss des Verfahrens beantragte er, ihm seien die hier zur Diskussion stehenden beschlagnahmten Sachen zur freien Verfügung freizugeben, ohne diesen Antrag weiter zu begründen. 8.5 Zur Klärung der Eigentümerstellung an den beschlagnahmten Gegenständen sind zusammenfassend folgende Punkte entscheidend: