6 schriftlich aufgefordert, diese zurückzugeben (pag. 261 Z. 124-126). Dies wird vom Beschuldigten bestritten (pag. 275 Z. 90). In der Freistellungserklärung vom 21. Dezember 2015 und dem Schreiben «Rückgabe Eigentum C.________» vom 28. Januar 2016 wird nur ein Arbeitslaptop, der sofort auszuhändigen sei, erwähnt, nicht jedoch die anderen beiden Geräte (pag. 250 und 254). Weiter erklärte E.______