5. Unter materiellen Gesichtspunkten ist die Beschwerdeführerin der Ansicht, dass die beschlagnahmten Gegenstände, nämlich das Mobiltelefon «Samsung», das Navi «Tom Tom» und der Laptop «Acer Aspire», ihr gehören würden. Da der Beschuldigte den Laptop angeblich bereits entsorgt habe, sei ihr zumindest der finanzielle Gegenwert aus dem hinterlegten Betrag von CHF 1‘000.00 zu ersetzen. Die Staatsanwaltschaft habe am 8. Februar 2018 den Abschluss der Untersuchung mitgeteilt und die Parteien aufgefordert, innert 10 Tagen allfällige weitere Beweisanträge zu stellen.