Am 26. September 2016 wurde der Laptop dem Beschuldigten nach ersatzweiser Hinterlegung von CHF 1‘000.00 wieder herausgegeben. Nachdem die Parteien vor dem Handelsgericht des Kantons Bern einen Vergleich abgeschlossen hatten, zog die C.________ GmbH am 3. Februar 2018 ihre Strafanzeige zurück und erklärte ihr Desinteresse am Strafverfahren. Mit Verfügung vom 6. März 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren teilweise ein. Weiter bestimmte sie, dass die oben erwähnten nach wie vor beschlagnahmten Gegenstände dem Beschuldigten zurückzugeben sowie die von ihm hinterlegten CHF 1‘000.00 zurückzuerstatten seien (Ziff. 3 und 4 der Verfügung).