1. Aufgrund einer Strafanzeige der C.________ GmbH eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 17. Juni 2016 gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Verfahren wegen Veruntreuung, evtl. Diebstahls, Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses und evtl. unbefugter Datenbeschaffung. Mit Verfügung vom 20. September 2016 wurden unter anderem ein Mobiltelefon «Samsung», ein Navi «Tom- Tom» sowie ein Laptop «Acer Aspire 8712» beschlagnahmt. Am 26. September 2016 wurde der Laptop dem Beschuldigten nach ersatzweiser Hinterlegung von CHF 1‘000.00 wieder herausgegeben.