135 Abs. 4 StPO analog). Die amtliche Entschädigung wird gemäss der Kostennote von Rechtsanwalt G.________ festgesetzt, die insgesamt zu keinen Bemerkungen Anlass gibt. Den Beschuldigten ist keine Entschädigung auszurichten. Ihnen sind im Beschwerdeverfahren keine entschädigungswürdigen Nachteile entstanden. 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.