180 StGB verurteilt worden, wenn die beiden damaligen Straf- und Zivilkläger, welche die Verteidigung in ihrer Replik erwähnte, ihre Strafanträge nicht im Rahmen einer Vereinbarung zurückgezogen hätten (siehe PEN 16 71, pag. 509 f.). 3.2.3 Nach dem Gesagten ist nicht ersichtlich, inwieweit sich die Beschuldigten strafrechtlich relevant tatbestandsmässig und rechtswidrig verhalten haben sollten. Bei einer Anklageerhebung wäre ein Freispruch deutlich wahrscheinlicher als eine Verurteilung. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.