In diesem Zusammenhang ist abschliessend auf die am 13. Oktober 2016 durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau erfolgte Verurteilung des Beschwerdeführers wegen mehrfach begangener versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte hinzuweisen (siehe PEN 16 71, pag. 521). Wenn die Verteidigung ausführt, der Beschwerdeführer sei es müde, immer wieder zu hören, er hätte Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte ausgeübt, obwohl nie Gewalt ausgeübt worden sei, ist anzumerken, dass der Straftatbestand von Art. 285 StGB den Titel «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» trägt.