6 Schürfungen resultieren. Insofern greift indessen klar Art. 14 StGB. In diesem Zusammenhang ist abschliessend auf die am 13. Oktober 2016 durch das Regionalgericht Emmental-Oberaargau erfolgte Verurteilung des Beschwerdeführers wegen mehrfach begangener versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte hinzuweisen (siehe PEN 16 71, pag.