Die Polizei traf verschiedene Vorkehren, um auf die Besonderheiten des Beschwerdeführers Rücksicht zu nehmen und die Verhältnismässigkeit des Einsatzes zu wahren. Das zeigt sich namentlich daran, dass aufgrund der Gesundheitsproblematik des Beschwerdeführers ein Ambulanzteam aufgeboten wurde und dass mit ihm im Ambulanzfahrzeug längere Zeit («ca. fünfundvierzig Minuten») diskutiert wurde, um ihn zu einer Kooperation und Teilnahme am Augenschein zu bewegen (vgl. Einsatz-/Wahrnehmungsbericht Mitarbeiter Nr. 5 vom 25. September 2017, S. 2, 4. Absatz).