5 F.________ fiel nie zu Boden und wurde auch sonst nicht beschädigt. (Wahrnehmungsbericht Mitarbeiter Nr. 4 vom 25. September 2017, S. 2). Auch der Beschuldigte 2, Dezernatschef und Mitarbeiter Nr. 5, konnte beobachten, wie dem Beschwerdeführer die Brille abgenommen worden ist (vgl. Einsatz-/Wahrnehmungsbericht Mitarbeiter Nr. 5 vom 25. September 2017, S. 2). Beim angeblichen Abdruck seines Schlüssels handelt es sich schliesslich um eine nicht weiter belegte Verdachtsbehauptung des Beschwerdeführers: Etwas später bemerkte ich, dass mein Türschlüssel klebrig ist.