Dies ist aber mit den von ihm vorgebrachten «Befürchtungen» eines Ta- ser-Einsatzes nicht in Einklang zu bringen. Damit spielt es auch keine Rolle, wie lange die Rötungen am Handgelenk noch sichtbar waren. Ausserdem führt der Mitarbeiter Nr. 2 in seinem Wahrnehmungsbericht explizit aus, es sei kein Taser zum Einsatz gekommen. Das Argument der Verteidigung, aus dem Umstand, dass nur ein Mitarbeiter den Einsatz eines Tasers verneine (die anderen ihn aber nicht erwähnten), lasse sich ableiten, dass der Taser womöglich eingesetzt worden sei, geht offensichtlich fehl.