Die von der Ärztin am rechten Handgelenk festgestellten zwei kleinen strichförmigen Verletzungen von ca. 7 und 8 mm (siehe Urkunden 6 und 7 zur Beschwerde) können jedoch irgendeine Ursache haben. Nach Einschätzung der Beschwerdekammer weisen sie aufgrund ihrer Form nicht auf den Einsatz eines bei der Sondereinheit Enzian verwendeten Tasers hin. Den Gebrauch einer Elektroschockpistole hätte der Beschwerdeführer überdies durch eine starke, schmerzhafte Verkrampfung am Körper wahrgenommen und so geschildert. Dies ist aber mit den von ihm vorgebrachten «Befürchtungen» eines Ta- ser-Einsatzes nicht in Einklang zu bringen.