_ wurde aufbrausend und versuchte sich dagegen zu wehren. Daraufhin wurde er durch Nr. 4 mittels Halskontrollgriff fixiert. Daraufhin konnte der Schreibende (Nr. 3) die Hosensäcke durchsuchen und fand unter anderem den besagten Wohnungsschlüssel. (Wahrnehmungsbericht Mitarbeiter Nr. 3 vom 25. September 2017, S. 2). Des Weiteren will der Beschwerdeführer bewusstlos gewesen sein und macht Erinnerungslücken geltend. So sei er bei der Anhaltung erst wieder am Boden erwacht.