Mit der Generalstaatsanwaltschaft ist zur Begründung festzuhalten, was folgt: Den schriftlichen Schilderungen des Beschwerdeführers stehen die Berichte der Polizei gegenüber (Einsatz-/Wahrnehmungsbericht des Dezernatschef der Sondereinheit Enzian; vier Wahrnehmungsberichte der am Einsatz beteiligten Mitglieder der Sondereinheit; Wahrnehmungsbericht der zuständigen Einsatzleiterin [Beschuldigte 1]).