Am 13. September 2017 ersuchte die Staatsanwaltschaft das Polizeikommando um Bekanntgabe aller am Einsatz beteiligter Personen und um Einreichung eines Einsatzberichts sowie von Wahrnehmungsberichten. Dem kam die Kantonspolizei am 5. Oktober 2017 – mit Ausnahme der Bekanntgabe der Namen der Mitglieder der Sondereinheit Enzian – nach. Am 6. März 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 19. März 2018 Beschwerde und beantragte, die Verfügung vom 6. März 2018 sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben.