Im Nachgang zu dieser Aktion richtete sich der Beschwerdeführer zunächst an das Polizeikommando und reichte anschliessend bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 30. August 2017 eine Strafanzeige gegen sämtliche an der Anhaltung vom 21. Juni 2017 beteiligten Personen ein. Am 13. September 2017 ersuchte die Staatsanwaltschaft das Polizeikommando um Bekanntgabe aller am Einsatz beteiligter Personen und um Einreichung eines Einsatzberichts sowie von Wahrnehmungsberichten.