Der Beizug der Polizei erschien aus damaliger Sicht notwendig, weil der Beschwerdeführer vorgängige Pfändungstermine nicht wahrgenommen hatte und gegenüber dem zuständigen Mitarbeiter des Betreibungsamtes Drohungen ausgestossen habe. Die Sanitätspolizei wurde aufgeboten, da bekannt war, dass der Beschwerdeführer an gesundheitlichen Problemen litt. Im Nachgang zu dieser Aktion richtete sich der Beschwerdeführer zunächst an das Polizeikommando und reichte anschliessend bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 30. August 2017