Es kommt immer wieder zu Identifikationen aufgrund von Zuordnungen von DNA-Spuren, die auf den Verpackungsmaterialen erhoben werden können. Die vom Beschwerdeführer erwähnten Massnahmen aus dem Jahre 2009 (Fotos und Fingerabdrücke) als mildere Mittel vermögen deshalb die Erforderlichkeit der Erstellung eines DNA-Profils nicht zu ersetzen. Die verfügte Massnahme ist zudem verhältnismässig im engeren Sinn, da es sich einerseits um einen leichten Grundrechtseingriff handelt, andererseits Delikte in Frage stehen, welche im Sinn der konstanten Praxis als von erheblicher Schwere zu qualifizieren sind.