und trägt ausführlich vor, weshalb auf diese nicht abgestützt werden könne. Auf die im Raum stehenden Tatvorwürfe geht er indes mit keinem Wort konkret ein. Mit der Generalstaatsanwaltschaft ist vor diesem Hintergrund festzuhalten was folgt: Die Aussagen, welche C.________ vor den französischen Strafverfolgungsbehörden gemacht hat, sind klar und deutlich. Anhaltspunkte, wonach er unter unzulässigen Methoden zu einer falschen Belastung veranlasst worden wäre, fehlen.