Nach bundesgerichtlicher Praxis kommt die Probenahme und Erstellung eines DNA- Profils aber nicht nur in Betracht zur Aufklärung jenes Delikts, welches dazu Anlass gegeben hat. Die Erstellung eines DNA-Profils muss auch erlauben, den Täter von Delikten zu identifizieren, die den Strafverfolgungsbehörden noch unbekannt sind. Dabei kann es sich um vergangene oder künftige Delikte handeln. Die Massnahmen können so Irrtümer bei der Identifikation einer Person und die Verdächtigung Unschuldiger verhindern. Sie können auch präventiv wirken und damit zum Schutz Dritter beitragen.