Daran ändere der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 399 vom 21. Dezember 2017 nichts: In jenem Verfahren sei beim Beschuldigten eine beträchtliche Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden worden und er habe eine Vielzahl an einschlägigen Vorstrafen gehabt. Sofern die Staatsanwaltschaft mit dem DNA-Profil mögliche weitere Straftaten aufdecken wolle, sei mit Blick auf die Unschuldsvermutung unklar, wieso nicht der Entscheid in diesem Verfahren abgewartet werden könne.