_ im Februar 2016 in Barcelona 8,1 Kilogramm Cannabis übergeben zu haben und ihn zum Transport der an ihn übergebenen erwähnten Menge Haschisch in ein Schliessfach in Bern angestiftet zu haben; zur Aufdeckung von weiteren durch den Beschwerdeführer begangenen Verbrechen oder Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder allfällig zukünftig gleichgelagerter Straftaten dränge sich seine DNA-Profilerstellung auf. Der Beschwerdeführer wusste mithin recht genau, was ihm vorgeworfen wird und weshalb die Staatsanwaltschaft eine DNA-Analyse verfügte. Eine Verletzung des Rechts, gemäss Art.