dem Beschuldigten würden Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen werden. Hier indes geht die Staatsanwaltschaft ausreichend konkret auf den vorgeworfenen Sachverhalt ein. Sie führt aus, der bereits wegen Vergehen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz vorbestrafte Beschwerdeführer stehe in dringendem Verdacht, C.________ im Februar 2016 in Barcelona 8,1 Kilogramm Cannabis übergeben zu haben und ihn zum Transport der an ihn übergebenen erwähnten Menge Haschisch in ein Schliessfach in Bern angestiftet zu haben;