(nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) durch Besitz, Übergabe und Anstiftung zur Einfuhr von 8.1 Kilogramm Cannabis von Barcelona in ein Schliessfach im Hauptbahnhof Bern für ein Entgelt von CHF 4‘000.00. Im Rahmen der Untersuchung verfügte die Staatsanwaltschaft am 5. März 2018 die erkennungsdienstliche Erfassung, die Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs und die Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers.