4 schwerdeführerin erwähnt, über die Beschwerdeführerin sei 2015 ein Gutachten erstellt worden, welches zu den gleichen Schlüssen gelangt sei wie das Arztzeugnis. Der Beschwerdeführerin sei eine tiefgreifende, chronische psychische Erkrankung attestiert worden. Die Schuldfähigkeit sei in mittlerem Grad vermindert gewesen und man habe die Errichtung einer Beistandschaft zwecks persönlicher und sozialer Betreuung empfohlen.