Sie gab an, dass sie Schulden habe, diese auf ca. CHF 10‘000.00 beziffert und erklärt, es gehe um Rechnungen von Versandhäusern, Energie sowie Bussen von der SBB. Auf dem Einvernahmeprotokoll und dem Dokument betreffend wirtschaftliche Verhältnisse hat die Beschwerdeführerin zudem fünf Mal in leserlicher Schrift unterschrieben. Ferner konnte die Beschwerdeführerin Ende Dezember 2017 umziehen (vgl. Beilage 3 zum Wiederherstellungsgesuch). Fürsprecher B.________ war offenbar bereits früher für die Beschwerdeführerin tätig gewesen. Die Anwaltsvollmacht datiert vom 8. August