3 Abholung des Strafbefehls) bis zum Fristablauf (siehe Dokument Sendungsverfolgung Strafbefehl), sowie dann bis 29. Januar 2018, als Fürsprecher B.________ Akteneinsicht verlangte. Es stellt sich die Frage, ob die Beschwerdeführerin in der Lage war, selber ein Wiederherstellungsgesuch zu stellen. Das erwähnte Arztzeugnis wurde am 8. Februar 2018 von Dr. med. C.________ ausgestellt. Dem Zeugnis ist nicht zu entnehmen, seit wann die Beschwerdeführerin bei ihr in Behandlung steht.