2 führung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten, allerdings nur insofern, als das Gesuch vom 12. Februar 2018 die Beiordnung einer amtlichen Verbeiständung für das Wiederherstellungsverfahren betrifft. Nur darüber wurde in der angefochtenen Verfügung entschieden. Sofern mit dem Rechtsbegehren 1.b.