1.b. Der Beschwerdeführerin sei für das Verfahren bei der Vorinstanz die amtliche Verteidigung unter Beiordnung des Unterzeichnenden zu gewähren, dies mit Wirkung ab dem 29. Januar 2018. 2. Der Gesuchstellerin sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung unter Beiordnung des Unterzeichnenden zu gewähren. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. Mehrwertsteuer.