Sie bestätigte unterschriftlich, diese Information erhalten zu haben. Am 11. Dezember 2017 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen sie einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung, mehrfacher Beschimpfung, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und mehrfacher Tätlichkeiten. Sie bestrafte sie mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 40.00 sowie einer Busse von CHF 600.00 und verzichtete auf den Widerruf zweier bedingt ausgesprochener Geldstrafen. Der Strafbefehl wurde der Beschwerdeführerin an ihre bis dahin gültige Adresse zugestellt. Die Beschwerdeführerin holte die Sendung nicht ab.