1. Gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wurde von ihrem ehemaligen Freund Strafanzeige wegen Beschimpfung, Tätlichkeiten, etc. eingereicht. Am 17. Oktober 2017 wurde sie als Beschuldigte polizeilich einvernommen. Sie anerkannte die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Am Ende der Einvernahme wurde sie informiert, dass sie verzeigt werde und mit der Zustellung von Mitteilungen und Entscheiden der Strafbehörde, insbesondere eines Strafbefehls, rechnen müsse. Sie bestätigte unterschriftlich, diese Information erhalten zu haben.