In diesem Sinne ist mit der Beschwerdeführerin festzuhalten was folgt: Die Verteidigung im hängigen Strafverfahren wegen mehrfachen, teilweise versucht begangenen Betrugs aufgrund von Sachverhalten, die teilweise mehr als 10 Jahre zurückliegen, bietet für die Beschwerdeführerin insbesondere rechtliche Schwierigkeiten. Diesen ist sie alleine nicht gewachsen. Es stellen sich recht komplexe, für eine wenig gebildete Person nur schwer verständliche Rechtsfragen namentlich zur Form der Tatbeteiligung, zu den subjektiven Tatbestandselementen, zu allfälligen Rechtfertigungs-