Gleichentags überwies die Staatsanwaltschaft die Akten dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Am 5. März 2018 widerrief das Regionalgericht die Einsetzung von Fürsprecherin B.________ als amtliche Verteidigerin der Beschwerdeführerin mit sofortiger Wirkung. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 16. März 2018 Beschwerde und beantragte, Fürsprecherin B.________ sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen im Strafverfahren wegen Betrugs, mehrfach und teilweise versucht begangen, als amtliche Anwältin beizuordnen.