__, Einsprache gegen den Strafbefehl. Am 18. Dezember 2018 teilte Fürsprecherin B.________ mit, dass an der Einsprache festgehalten werde und dass sie um Beiordnung als amtliche Verteidigerin ersuche. Am 14. Februar 2018 setzte die Staatsanwaltschaft Fürsprecherin B.________ mit Wirkung ab 18. Dezember 2017 als amtliche Verteidigerin der Beschwerdeführerin ein. Gleichentags überwies die Staatsanwaltschaft die Akten dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens.