1. Am 23. Oktober 2017 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Betrugs, mehrfach und teilweise versucht begangen, und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30.00 sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00. Am 31. Oktober 2017 erhob die Beschwerdeführerin, neu vertreten durch Fürsprecherin B.________, Einsprache gegen den Strafbefehl.