3 gefunden (vgl. Haftantrag der Staatsanwaltschaft vom 22. Februar 2018 sowie die amtlichen Akten O 17 11488). 3.4 Der Beschwerdeführer nimmt zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Stellung. Er kommt zum Schluss, dass niemand verurteilt werde, nur weil er einen Turnschuh aus einer Massenproduktion trage, dessen Sohlenmuster mit demjenigen an einem Tatort übereinstimmen solle. Betreffend Einbruch in den Tankstellenshop begründeten weder die Staatsanwaltschaft noch das Zwangsmassnahmengericht ihre Rückschlüsse auf seine Täterschaft.