Nach dem Einbruchdiebstahl in das Altersheim konnten in Tatortnähe am Waldrand drei Rucksäcke und ein Schlafsack sichergestellt werden. In den Rucksäcken befand sich Deliktsgut vom Einbruchdiebstahl in den Tankstellenshop und bei den Rucksäcken eine Trinkflasche, ab welcher die DNA des Beschwerdeführers sichergestellt werden konnte. Beim Einbruchdiebstahl in die Alphütte H.________ befand sich der Beschwerdeführer in Begleitung von D.________. D.________ ist geständig, den Einbruchdiebstahl in das Altersheim sowie in den Tankstellenshop verübt zu haben. Beim Einbruchdiebstahl in das Altersheim wurde zudem die DNA von I.______