___ ausgewertet. Die DNA des Beschwerdeführers konnte bei den Einbruchdiebstählen in ein Altersheim, in ein Ferienhaus sowie in die Alphütte H.________(Ort) am 29. September 2017 nachgewiesen werden. Nach den Einbruchdiebstählen in eine Fabrik, die Alphütte J.________(Ort) und in das Altersheim wurden zudem Schuhsohlenabdrücke, welche dem Schuhtyp und der Schuhgrösse der beim Beschwerdeführer sichergestellten Schuhe entsprachen, aufgefunden. Nach dem Einbruchdiebstahl in das Altersheim konnten in Tatortnähe am Waldrand drei Rucksäcke und ein Schlafsack sichergestellt werden.