Im Bereich G.________(Ort) traf die Polizei den alkoholisierten Beschwerdeführer an. Ausser einer Taschenuhr trug er keine Effekten auf sich. Eine weitere Patrouille entdeckte bei einer Alphütte bei der H.________(Ort) ein aufgewuchtetes Fenster und Blutspuren am Klappladen beim Fenster. In der Hütte befand sich eine weitere, stark alkoholisierte Person, welche am Schlafen war. Dabei handelte es sich um D.________ aus Moldawien. Sowohl der Beschwerdeführer als auch D.________ wiesen eine Handverletzung auf. Unmittelbar neben D.________ lag eine Tasche mit Einbruchwerkzeug, ein Rucksack mit einem Käse sowie eine Flasche Schnaps.