In diesem Fall ist der allgemeine Haftgrund gegeben, wenn die beschuldigte Person im Laufe der Ermittlungen nicht entlastet wird (Urteil des Bundesgerichts 1B_60/2018 vom 22. Februar 2018 E. 3.2 mit weiteren Hinweisen). 3.3 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, an insgesamt sechs Einbruchdiebstählen (einmal versucht) beteiligt gewesen zu sein. Nach dem Einbruchdiebstahl vom 29. September 2017 in der Firma F.________ fand bei den Alphütten in der Umgebung eine polizeiliche Nachsuche nach der unbekannten Täterschaft statt. Im Bereich G.________(Ort) traf die Polizei den alkoholisierten Beschwerdeführer an.