Am 31. Oktober 2017 zeigte Rechtsanwalt C.________ an, dass er vom Beschwerdeführer mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt worden war und beantragte Akteneinsicht. Die Akten wurden ihm am 3. November 2017 zugestellt. Mit Schreiben vom 28. November 2017 machte Rechtsanwalt