Schweizerischer Strafprozessordnung, 2011, N. 244; Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 15 76 vom 13. Mai 2015 E. 2.2; BK 14 384 vom 12. November 2014 E. 2.1; BK 12 7 vom 17. Januar 2012; 11 151 vom 16. August 2011). Die Staatsanwaltschaft hat am 6. März 2018 betreffend den vorliegend umstrittenen Sachverhalt einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen Drohung erlassen. Gegen diesen hat der Beschwerdeführer am 12. März 2018 Einsprache erhoben. Das staatsanwaltschaftliche Verfahren ist in diesem Punkt folglich beendet und der Fall ist nunmehr vom Regionalgericht zu entscheiden.