ACKERMANN, Unzulässige Teileinstellung bei gleichem Lebenssachverhalt, in: forumpoenale 1/2017, S. 46 f.). Wie vorstehend dargetan wurde, steht dem Beschwerdeführer der Weg der Einsprache gegen den Strafbefehl vom 6. März 2018 offen, soweit er mit der rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden ist. Im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bleibt kein Raum, damit die Beschwerdekammer in Strafsachen über die rechtliche Würdigung des gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwurfs befinden könnte.