5.2 Zur Begründung seiner Beschwerdelegitimation bringt der Beschwerdeführer vor, die Aufhebung der Einstellungsverfügung vom 14. Dezember 2017 führte dazu, dass der Beschwerdekammer in Strafsachen die im hängigen Beschwerdeverfahren BK 18 26 hauptsächlich zu beantwortende Frage, ob die Einstellung betreffend das Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) rechtmässig gewesen sei oder nicht, entzogen werde. Gleichzeitig bewirke die neue Verfügung, dass das Verfahren wegen Art. 285 StGB eingestellt bleibe, ohne Überprüfung der diesbezüglichen Rechtmässigkeit durch die Beschwerdekammer.