Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Beschwerde, die Aufhebung von Ziff. 1 der Verfügung vom 21. Februar 2018 und Anweisung der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend den Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte weiterzuführen. 5.2