1 der Verfügung angefochten, wonach die Einstellungsverfügung vom 14. Dezember 2017 aufgehoben wurde und bestimmt wurde, dass diese durch die neue Verfügung ersetzt werde. In Ziff. 2 der Verfügung wurde das Strafverfahren gegen den Beschuldigten lediglich noch betreffend die Vorwürfe der Verleumdung und der falschen Anschuldigung, nicht hingegen wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte eingestellt. Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Beschwerde, die Aufhebung von Ziff.